Elektro Kobold e.U.
Inhaber Martin KOBOLD
eingetragenes
Einzelunternehmen
Elektrotechnik, unter
Ausschluss der Errichtung von Alarmanlagen
UID-Nr: ATU 69361727
FN:
430681f
FB-Gericht: Wr.Neustadt
Sitz: 2391 Kaltenleutgeben,
Promenadegasse 41-45/1/2
Tel: 0676/9405580
Email: office@elektrokobold.at
Mitglied der WKNÖ
Bezirkshauptmannschaft
Mödling
Geschäftsbedingungen für Errichtung und Instandhaltung von
Elektrotechnischen Anlagen
1.Geltungsbereich
1.1 Der Auftragnehmer arbeitet zu den vorliegenden
Geschäftsbedingungen, dies gilt auch für Auftragserweiterung
und Folgeaufträge
2. Kostenvoranschläge
2.1 Kostenvoranschläge sind unentgeltlich.
Leistungsverzeichnisse und Ausschreibungen sind
kostenpflichtig, bezahltes Entgelt wird gutgeschrieben, wenn
auf Grund dieser Vorleistung ein Auftrag erteilt wird.
2.2 Sämtliche technische Unterlagen einschließlich der
Leistungsverzeichnisse bleiben geistiges Eigentum des
Auftragnehmers und dürfen anderswertig nicht verwendet
werden.
3. Angebote
3.1 Angebote werden nur schriftlich ausgeführt.
3.2 Die Annahme eines Angebotes ist nur hinsichtlich der
gesamten angebotenen Leistung möglich.
4. Preise
4.1 Veränderliche Preise gemäß ÖNORM B2111
5. Leistungsänderung uns zusätzliche Leistungen
5.1 Geringfügige und dem
Auftraggeber zumutbare Änderungen in technischen Belangen
bleiben
dem Auftragnehmer
vorbehalten
6. Leistungsausführung
6.1 Erforderliche Bewilligungen Dritter, insbesondere von
Energieversorgungsunternehmen. Ist der Auftragnehmer
ermächtigt, vorgeschriebene Meldungen an Behörden auf Kosten
des Auftraggebers zu veranlassen
6.2 Die für die Leistungsausführung einschließlich des
Probebetriebes erforderliche Energie ist vom Auftraggeber
kostenlos beizustellen.
7. Leistungsfristen und Termine
7.1 Vorgesehene Liefer- und Fertigstellungstermine sind für
den Auftragnehmer dann verbindlich, wenn deren Einhaltung
schriftlich vereinbart wurde.
7.2 Die durch Verzögerungen auflaufenden Mehrkosten sind vom
Auftraggeber zu tragen, wenn die Umstände die die
Verzögerung bewirkt haben nicht vom Auftragnehmer zu
vertreten sind.
8. Beigestellte Waren
8.1 Vom Auftraggeber beigestellte Geräte und sonstige
Materialien sind nicht Gegenstand von Gewährleistung.
9. Zahlung
9.1 Soweit keine anderen Vereinbarungen getroffen sind,
Fälligkeit der Rechnung 14 Tage nach Erhalt netto Kassa.
9.2 Treten Verzögerungen gemäß 7.2 ein, ist der
Auftragnehmer berechtigt über die bisher erbrachten
Leistungen Teilrechnungen zu legen und diese fällig zu
stellen.
9.3 Bei Zahlungszielüberschreitungen verpflichtet sich der
Auftraggeber, Zinsen in Höhe des zurzeit geltenden
Zinssatzes zu bezahlen.
9.4 Werden dem Auftragnehmer nach Vertragsabschluss Umstände
über mangelnde Zahlungsfähigkeit des Auftraggeber oder über
dessen schlechte wirtschaftliche Lage bekannt, ist der
Auftragnehmer berechtigt alle erbrachten Leistungen sofort
abzurechnen und fällig zu stellen und die Fortführung der
Arbeiten von der Stellung entsprechender Sicherheiten durch
den Auftraggeber zu machen.
10. Eigentumsvorbehalt
10.1 Alle gelieferten und montierten Waren bleiben bis zur
vollständigen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers.
10.2 Gerät der Auftraggeber im Zahlungsverzug oder werden
dem Auftragnehmer Umstände gemäß 9.4 bekannt, ist der
Auftragnehmer berechtigt die in seinem Vorbehaltseigentum
stehenden Waren oder Geräte zu demontieren und/oder sonst
zurückzunehmen ohne dass dies einem Rücktritt vom Vertrag
gleichzusetzen ist
11. Gewährleistung
11.1 Für offene Mängel, die bereits bei der Übergabe,
Übernahme oder Inbetriebnahme der vertraglichen Leistung in
die Augen fallen, findet nach Maßgabe des §928 ABGB keine
Gewährleistung statt.
11.2 Die Gewährleistung beginnt
mit der Übergabe an bzw. mit Übernahme durch den
Auftraggeber bzw. im Falle deren Unterbleibens spätestens
bei Rechnungslegung, sollte der Auftraggeber jedoch bereits
vor Übergabe bzw. Übernahme
der erbrachten Leistung
diese in Verwendung nehmen so beginnt sie
Gewährleistungsfrist bereits ab diesem Zeitpunkt.
12. Schadenersatz
12.1 Der Auftragnehmer haftet nur für verschuldete Schäden
an den Gegenständen, die er im Zuge der Leistungsausführung
zur Bearbeitung übernommen hat.
12.2 Ansprüche des Auftraggebers aus der Produkthaftung
bleiben unberührt.
13. Produkthaftung
13.1 Die erbrachten Leistungen ebenso wie die gelieferten
Waren, Geräte und Anlagen bieten stets nur jene Sicherheit
die auf Grund von Zulassungsvorschriften Bedienungs-und
Betriebsanleitungen oder sonstigen Vorschriften über Wartung
und Handhabung insbesondere im Hinblick auf vorgeschriebene
Überprüfungen von Geräten und Anlagen oder auf Grund sonst
gegebener Hinweise erwartet werden kann.
14. Erfüllungsort
14.1 Erfüllungsort ist der Sitz des Unternehmens
15. Sonstiges
Sollten einzelne Teile dieser Verkaufs-Liefer- und
Zahlungsbedingungen aus welchem Grund auch immer geändert
oder entfallen, so gelten gleichwohl die übrigen
Bestimmungen der Bedingungen.
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